Nur für den Dienstgebrauch durch Polizei und Feldjäger

ARTAS Straßenverkehrsreglerleuchtstab zur manuellen Verkehrsregelung 

  • Einsatz gem. § 36 StVO ausschließlich durch Polizei und Militärpolizei/Feldjäger
  • Als zeitweilige Verkehrsregelung zur störungsfreien Abwicklung des Verkehrsablaufes
  • Als lageabhängige, kurzzeitige Verkehrsregelung zur Auflösung von Störungen
  • Als Regelung im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht bei Veranstaltungen/ Demonstrationen
  • Vom Fahrzeug aus zur Begleitung oder Lotsung von Einzelfahrzeugen bzw. Kolonnen
  • Zur sicheren Handhabung bei Dunkelheit mit LED beleuchtet, wahlweise blinkend