Nur für den Dienstgebrauch durch Polizei und Feldjäger
ARTAS Straßenverkehrsreglerleuchtstab zur manuellen Verkehrsregelung
- Einsatz gem. § 36 StVO ausschließlich durch Polizei und Militärpolizei/Feldjäger
- Als zeitweilige Verkehrsregelung zur störungsfreien Abwicklung des Verkehrsablaufes
- Als lageabhängige, kurzzeitige Verkehrsregelung zur Auflösung von Störungen
- Als Regelung im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht bei Veranstaltungen/ Demonstrationen
- Vom Fahrzeug aus zur Begleitung oder Lotsung von Einzelfahrzeugen bzw. Kolonnen
- Zur sicheren Handhabung bei Dunkelheit mit LED beleuchtet, wahlweise blinkend